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   BFH, 20.02.2008 - IX S 25/07   

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https://dejure.org/2008,20950
BFH, 20.02.2008 - IX S 25/07 (https://dejure.org/2008,20950)
BFH, Entscheidung vom 20.02.2008 - IX S 25/07 (https://dejure.org/2008,20950)
BFH, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - IX S 25/07 (https://dejure.org/2008,20950)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anhörungsrüge: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Darlegung von Verfahrensmängeln

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 131 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 133a Abs. 6; ; GKG § 66 Abs. 7 Satz 2

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.03.2007 - II S 1/07

    Rechtliches Gehör; Einheitswert für Mietwohngrundstück im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BFH, 20.02.2008 - IX S 25/07
    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, sofern das Vorbringen nicht nach den Prozessvorschriften ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. März 2007 II S 1/07, BFH/NV 2007, 1094, m.w.N.).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt daher nur dann vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1094, m.w.N.).

    Allein dadurch, dass der erkennende Senat der Ansicht der Rügeführerin nicht gefolgt ist, verletzt er nicht schon deren Anspruch auf rechtliches Gehör (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1094, m.w.N.).

  • BFH, 22.01.2007 - VI B 98/06

    NZB: Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 20.02.2008 - IX S 25/07
    a) Mit seiner Begründung erhebt die Rügeführerin materiell-rechtliche Einwendungen, legt aber keinen konkreten Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar; denn solche sind nur Verstöße gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Januar 2007 VI B 98/06, BFH/NV 2007, 949; vom 30. Januar 2007 XI B 84/06, BFH/NV 2007, 913).
  • BFH, 30.01.2007 - XI B 84/06

    NZB: häusliches Arbeitszimmer, Mittelpunkt der Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 20.02.2008 - IX S 25/07
    a) Mit seiner Begründung erhebt die Rügeführerin materiell-rechtliche Einwendungen, legt aber keinen konkreten Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar; denn solche sind nur Verstöße gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Januar 2007 VI B 98/06, BFH/NV 2007, 949; vom 30. Januar 2007 XI B 84/06, BFH/NV 2007, 913).
  • BFH, 05.06.2008 - II S 7/08

    Vorläufiger Rechtsschutz im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Gegenstand einer

    Der Bundesfinanzhof (BFH) wies durch Beschluss vom 20. Februar 2008 IX S 25/07 die Rüge der Kostenschuldnerin und Antragstellerin (Antragstellerin) gegen den BFH-Beschluss vom 31. Oktober 2007 IX B 71/07 als unbegründet zurück und lehnte die Anträge auf Aussetzung der Vollziehung und Anordnung der aufschiebenden Wirkung ab.
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